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Was ist nach einem Unfall mit Sachschaden zu tun?

Was ist nach einem Unfall mit Sachschaden zu tun?

Was ist nach einem Unfall mit Sachschaden zu tun? (29.7.2018)


AUFMERKSAMKEIT! In den folgenden Fällen wird dieser Bericht NICHT erstellt.

Wird ein Kraftfahrzeug ohne Führerschein oder mit einem nicht ausreichenden Führerschein benutzt,
Wenn der Fahrer minderjährig ist,
Wenn beim Fahrer der Verdacht besteht, dass er Alkohol trinkt oder psychisch krank ist,
Gehören eines oder mehrere der verunfallten Fahrzeuge öffentlichen Einrichtungen,
Kommt es zu Schäden an Eigentum öffentlicher Einrichtungen,
Wird bei einem Verkehrsunfall lediglich das Eigentum Dritter beschädigt,
Wenn eines oder mehrere der am Unfall beteiligten Fahrzeuge nicht über eine Verkehrsversicherung verfügen (die für Fahrzeuge aus dem Ausland ausgestellte Green Card ersetzt auch die Verkehrsversicherung)
Wenn der Verkehrsunfall zum Tod und/oder zur Verletzung geführt hat.

In Fällen, in denen Sie aus den oben genannten Gründen keinen Verkehrsunfallbericht mit Sachschaden ausfüllen können, müssen Sie Folgendes tun:

Bevor Sie die Position des Fahrzeugs am Unfallort ändern, müssen Sie die Verkehrspolizei rufen, eine Unfallanzeige einholen und eine Alkoholanzeige einholen.
Liegt der Unfallort innerhalb der Grenzen der Gendarmerie, sollten Sie die nächstgelegene Gendarmeriedienststelle benachrichtigen, eine Aussage machen und einen Augenzeugenbericht führen.
Wenn ein anderes Fahrzeug in den Unfall verwickelt war, sollten Sie eine Fotokopie der Verkehrsregeln dieses Fahrzeugs sowie eine Fotokopie des Führerscheins und der Zulassung besorgen.
Wenn das Fahrzeug nicht anspringt und Ihre Kfz-Versicherung über einen Assistance-Service verfügt, sollten Sie das Assistance-Unternehmen für den Abschleppwagen anrufen.

Fahrzeuge sollten nach Möglichkeit aus verschiedenen Blickwinkeln fotografiert werden, bevor sie vom Unfallort entfernt werden. Eine Kopie des Protokolls muss zusammen mit den Fotos an die Versicherungsgesellschaft abgegeben werden, die die Verkehrsversicherung des Vertragspartners oder des eigenen Fahrzeugs ausgestellt hat, oder, wenn eine Entschädigung aus der Kfz-Versicherung verlangt werden soll, an die Versicherung Wenden Sie sich an das Unternehmen, das die Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug ausgestellt hat.

Nachdem der Unfallbericht erstellt wurde, müssen Sie das Fahrzeug zu einem vertraglich vereinbarten oder autorisierten Service abschleppen lassen. Um einen Schaden melden zu können, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten.

Fotokopie der Police,
Unfallbericht,
Alkoholbericht,
Aussageprotokolle, Augenzeugenberichte,
Fotokopie des Führerscheins und des Fahrzeugscheins,
Fotos vom Schaden,
Für verpfändete und mit Hypotheken belastete Fahrzeuge sind offizielle Dokumente bei der Bank einzuholen.